Die Brenschenschule freut sich, dass es gelungen ist die Stelle einer sozialpädagogischen Fachkraft zu besetzen. Herzlich Willkommen, Herr Voswinkel! Hier stellt er sich der Schule vor:
Hallo, mein Name ist Maik Voswinkel und ich darf seit dem 01.04.2021 als sozialpädagogische Fachkraft an der Brenschenschule arbeiten. Als diplomierter Sozialpädagoge ist es meine Aufgabe, den Kindern in der Schuleingangsphase meine Unterstützung anzubieten und so versuche ich, den Schulstart für jedes Kind so gut wie möglich mitzugestalten.
Ich begleite die Lehrkräfte und Sonderpädagoginnen in die 1. und 2. Klassen und unterstütze die Kinder im Unterricht. Darüber hinaus können auch noch weitere Angebote für die SchülerInnen aller Klassen an der Brenschenschule entstehen.
Ich bin 42 Jahre alt, verheiratet und wir wohnen mit unseren zwei Kindern in Witten. Die letzten 13 Jahre habe ich im ev. Kirchenkreis Hattingen-Witten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. Ich durfte Freizeiten, Musicals, Coachings und vieles mehr gestalten und habe dort eine Menge Erfahrungen gesammelt, die mir nun dabei helfen, Kinder und Jugendliche bei ihrer Entwicklung zu begleiten.
Jetzt freue ich mich sehr darauf, das Team an der Brenschenschule verstärken zu dürfen und für jedes Kind da sein zu können. Genauso biete ich auch meine Hilfe für alle Eltern an. Sprechen Sie mich gern an oder schicken Sie mir eine Email an:
Natürlich hätten die Umstände (Corona) für einen Start besser sein können, aber wir können es uns alle nicht aussuchen und müssen das Beste daraus machen. Somit wird es etwas dauern, bis mich alle Kinder kennengelernt haben.
Ich wünsche allen Kindern und ihren Familien einen guten Start in die Zeit nach den Osterferien und dass sie gesund bleiben. Liebe Grüße und bis bald, Maik Voswinkel.
19.4.
Die Tage an denen Ihr Kind (aus persönlichen Gründen) nicht am Präsenzunterricht teilnimmt werden nicht als Fehltage auf dem Zeugnis vermerkt.
Hier noch einmal der Hinweis darauf, dass die Kinder sich selber testen. Es kommt zu keinem "medizinischen Eingriff" durch die Lehrkräfte/Schulleitung! Im Padlet Ihrer Klasse haben Sie sicher das Video von Frau Bremer gesehen (vielen Dank für die Erstellung!). Sie können aber den Ablauf auch unter folgendem Link abrufen: https://www.youtube.com/watch?v=nlzf2WsDwmI
16.4.
Ab dem kommenden Montag wird es an unserer Schule wieder den Wechselunterricht geben, den alle noch von vor den Osterferien in Erinnerung haben. Die Einteilung der Gruppen G1 und G2, ebenso die Notbetreuungsgruppen, bleiben bis auf Ausnahmen bestehen. Es müssen keine neuen Anmeldungen abgegeben werden. Informieren Sie, falls Sie keinen Notbetreuungsbedarf mehr haben, einfach die Klassenlehrerin.
Coronaselbsttests an Schulen - Testpflicht, aufgrund einiger Nachfragen von Eltern hier ein Auszug aus der Dienstmail vom 14.4.21:
... gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf .
Ergänzend zu meinen Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests möchte ich Ihnen mit Blick auf die Testpflicht mit dieser SchulMail zusätzliche Informationen geben.
An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.
...
Die Selbsttests werden von den Kindern unter Anleitung der Lehrkräfte selbstständig durchgeführt, jeweils zu Beginn des Unterrichtes an den Präsenztagen mit Ausnahme von Freitag, an dem nicht getestet wird.
Weiter aus der o.g. Schulmail: ... Das Ministerium wird aber bei den weiteren Beschaffungsvorgängen im Rahmen des Möglichen darauf achten, dass Testverfahren zum Zuge kommen, die in besonderer Weise alters- und kindgerecht durchgeführt werden können. Dabei wird auch an alternativen Testverfahren insbesondere für die Grund- und Förderschulen gearbeitet.
Weitere Informationen/Ankündigungen des Ministeriums: Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. ... Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig. ... Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
Heute erhielten wir die erste Lieferung
Es sind Tests der Firma Siemens/Healthineers
Am Donnerstag wollen wir mit den ersten Tests in den Betreuungsgruppen starten. Wir werden als Schule diese Tests sehr "pädagogisch" angehen, d.h. für uns steht die Arbeit mit den Kindern (forschen und entdecken, gemäß unserem Schulmotto!) im Fokus und nicht der medizinische Aspekt (wir stellen keine Erkrankungen fest!). Wir vermeiden bei den Tests auch möglichst die Bezeichnungen "positiv/negativ". Stattdessen sprechen wir nur von Strichen - bei wem zwei Striche zu sehen sind, der "darf" zu Frau Bremer oder Herrn Bartelworth zum Büro gehen. So wollen wir den Befürchtungen einiger Eltern entgegenwirken, dass ihre Kinder "stigmatisiert" werden. Mit diesen Kindern sprechen wir und rufen die Eltern an, um weitere Schritte zu besprechen.
Dennoch sind wir verpflichtet, die Tests durchzuführen!
Wenn Sie als Eltern dennoch keine Testung von uns vornehmen lassen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit in einem Testzentrum eine Testung vornehmen zu lassen. Das Testergebnis bringt ihr Kind dann an den Testtagen mit in die Schule. Wann diese Testtage sein werden, wird Ihnen die Klassenlehrerin je nach Stundenplan mitteilen. Beachten Sie bitte dabei, dass das Testergebnis nicht älter als 48 Std. sein darf!
Zur Durchführung der Tests wäre es hilfreich, wenn Ihr Kind einen großen Duplostein, versehen mit seinem Namen, mitbringen würde. Dies unterstreicht zudem einen eher spielerischen Umgang und wirkt situationsentkrampfend!
Für den eigenen Hintergrund hier ein Link des Herstellers zum Ablauf des Testverfahrens - nicht so sehr kindgerecht - ggf. wird es noch ein selbst erstelltes Video für die Kinder geben!
Die Schule bleibt in der kommenden Woche geschlossen. Es findet kein Präsenzunterricht statt. Falls Sie ein iPad für den Distanzunterricht ausleihen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau Nordmann
Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung benötigen, dann füllen Sie bitte das unten stehende Anmeldungsformular aus und geben es Ihrem Kind mit in die Betreuung. Sagen Sie außerdem der Klassenlehrerin möglichst bis Sa 12 Uhr Bescheid, damit wir die Gruppen einteilen können. Bedenken Sie bitte, dass die Betreuung nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden sollte! Am Montag gehen alle Kinder, die betreut werden sollen zunächst in ihren Klassenraum.
Bislang haben wir noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wann mit den verbindlichen Tests in der Schule begonnen wird. Ebenso erwarten wir noch eine erste Lieferung der Tests.
Hier ein Link zu den offiziellen Seiten des Schulministeriums zu Fragen rund um das Testen: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests und hier auch der offene Brief der Ministerin an alle Eltern.